Hallo Felix,
aber ist es laut Gesetz nicht genau so geregelt, dass bei einer Bestandveränderung, eine Meldung erfolgen muss?
Das nicht sofort gemeldet wird ist für mich damit ein Verstoß gegen eine geltende Regel und wird anscheinend dann einfach nur Gelduldet von den zuständigen Behörden.
Bitte korrigieren wenn ich hier falsch liege. Ich bin hier ganz bei Swen: Ich müsste bei jedem Gelege genau nachzählen wie viele Tiere im Becken sind, damit ich zu 100% abgesichert bin.
Angenommen: Du wirst vom zuständigen Amtsveterinär kontrolliert und er zählt 15 Tiere mehr im Becken als gemeldet? Kann auf Kulanz hinauslaufen, kann aber auch ein Bußgeld oder die Beschlagnahmung der Tiere mit sich bringen.
Den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Meine persönliche Meinung dazu.
VG und Euch einen guten Start in die Woche.