Sorry,
aber soweit ich weiß können sie dir genauso gut den Zeitwert des Beckens ersetzten.
Das heißt, das du nicht unbedingt den Neuwert bekommst. Da kommt dann ein Gutachter und schaut wie viel das ding noch Wert sein könnte!
So wars bei mir zumindest.... Das liegt vllt. aber auch an der Versicherung und an der Laune das Gutachters oder so ;)!
Sprung in AQ Scheibe!!! Kann man das noch Retten????
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Beim Ralf kann man schön sehen, wie einer schon so manches Mal die Versicherung ums letzte Hemd gebracht hat. Aber richtig so. Anders würde ich es nicht machen, da man ja Jahre zahlt und auch mal was davon haben sollte.
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Sorry,
aber soweit ich weiß können sie dir genauso gut den Zeitwert des Beckens ersetzten.
Das heißt, das du nicht unbedingt den Neuwert bekommst. Da kommt dann ein Gutachter und schaut wie viel das ding noch Wert sein könnte!
So wars bei mir zumindest.... Das liegt vllt. aber auch an der Versicherung und an der Laune das Gutachters oder so ;)!Hi,
sofern nicht ausdrücklich vertraglich festgehalten gilt:
"Eine Glasversicherung ersetzt einen Schaden zum Wiederbeschaffungswert, sofern der beschädigte Gegenstand Bestandteil des Vertrages ist, auf Deutsch: im Vertrag aufgeführt.
Wie u. durch wen der Schaden entstanden ist, ist unerheblich...auch bei Eigenverschulden. Der Schaden wird, unabhängig vom Alter, zum derzeitigen Wiederbeschaffungswert ersetzt."Beispiel:
Beim Kochen fällt dir ein Kochtopf aus einem Hängeschrank in das 12 Jahre alte Ceranfeld deiner Küche u. beschädigt es irreparabel. Das Ceranfeld hatte damals 500 D-Mark gekostet. Die Versicherung muss dir zum derzeitigen Wiederbeschaffungswert ein gleichwertiges Ceranfeld bezahlen, auch wenn das heute dann 500 € kosten würde.
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Beim Ralf kann man schön sehen, wie einer schon so manches Mal die Versicherung ums letzte Hemd gebracht hat. Aber richtig so. Anders würde ich es nicht machen, da man ja Jahre zahlt und auch mal was davon haben sollte.
Hi Chris,ich würde es eher so ausdrücken: Ich nutze den jedem Versicherten zur Verfügung stehenden Rahmen, sofern er ihm denn bekannt ist, maximal möglich aus
Beschreibt das Gleiche, liest sich aber besser
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Sorry, hab nicht gecheckt das er direkt eine GLASVERSICHERUNG hat. Ich dachte es handelt sich um eine "normale" Versicherung!
Wenn das so ist, dann denke ich das sie den Neupreis bezahlt!
Man hast du ein Glück - sone Versicherung bräuchte ich auch -
so könnte man es auch sagen... nur verstehen es bei deiner Schreiberei die wenigsten, grins..
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Ich bin mir nicht Sicher, ob das Aquarium wirklich über die Versicherung abgedeckt ist.
Mein Becken ist es z.B. nicht. Ich habe extra nachgefragt, aber in meiner Versicherung ist das Becken nicht drin. Fenster und derartiges schon.
Folgeschäden aus einem Glasbruch eines Aquariums sind dagegen versichert.Gruß
Micha -
@ Chris
Hat manchmal Vorteile wenn man vorm Verstehen etwas Denken mussMicha
Hat natürlich Vorteile, wenn das Aqua. im Vertrag erwähnt ist. Bei Joachim scheint das der Fall zu sein, er hat ja bereits geschrieben, dass die Versich. den Schaden übernimmt.Übrigens: Als mein 3 m Pott damals zu Bruch ging stand das Aqua. auch nicht explizit im Vertrag. Da stand nur:"...ca. 12 qm Glasfläche." Und aus was besteht ein Aqua.?
Nach der Schadensabwicklung wurde es dann aber dem Vertrag hinzugefügt bzw., die ca. 12 qm Glas wurden spezifiziert...soviel qm Fensterglas, soviel Aqua.Die Folgeschäden aus einem Glasbruch übernimmt übrigens die Hausratversich. u. nicht, bei mir zumindest nicht, die Glasversicherung.
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Deine versicherung ist immer nur so gut wie dein Versicherungsagent
Aber sind wir mal ehrlich ,ich bin froh das das bei mir noch nicht der Fall war mit kaputtem Becken ,und hoffentlich nie einteten wird trotz Versicherung.
3 mal auf Holz klopf.
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Deine versicherung ist immer nur so gut wie dein Versicherungsagent
3 mal auf Holz klopf.
Dem ist nichts hinzuzufügen
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