Hallo,
seit ein paar Wochen geht im Hintergrund eine Information umher, dass folgende Harnischwelsarten nicht mehr aus Brasilien exportiert werden dürfen:
Scobinancistrus aureatus (L 14) Rio Xingu
Baryancistrus niveatus (L 26) Rio Tocantins, Rio Araguaia
Parancistrus nudiventris (L 31 / LDA 4) Rio Xingu
Scobinancistrus pariolispos (L 133) Rio Tocantins
Peckoltia compta (L 134) Rio Typajos, Rio Jamanxim
Ancistomus snethlageae (L 141/L 215) Rio Tapajós
Leporacanthicus joselimai (L 264) Rio Tapajos (Para).
Hintergrund ist, dass wohl dass die IBAMA im Dezember 2014 eine neue Liste der gefährdeten Arten erstellt haben soll. Auf dieser wurden o.g. Arten als gefährdet eingestuft.
(Das müsste diese Liste sein: PORTARIA MMA Nº 445, DE 17 DE DEZEMBRO DE 2014, die dort verwendeten Abkürzen entsprechen den Definitionen der IUCN Red List).
Die Liste wurde zunächst ausgesetzt, da erhebliche negative Auswirkungen auf Fischerei (Lebensmittel) und Zierfischhandel befürchtet wurden.
Kurzer Hand hat die IBAMA nun zum 01.07.2016 diese Liste realisiert, mit o.g. Konsequenzen für den Export von Harnischwelsen.
Wenn man über Welsarten oben schaut, bekommt man schon etwas das Grübeln, wie man zu dem Ergebnis gekommen sein mag.
Naheliegend wäre es ja gewesen, die Fische vom Rio Xingu und schon mal vorsorglich die Fische vom Rio Tapajos schonen zu wollen.
Nur tauchen mit Baryancistrus niveatus und Scobinancistrus pariolispos Fische vom Rio Tocantins/Rio Araguaia auf?
Das kann damit zusammen hängen, dass man teilweise die "Fischprobleme von Belo Monte" versucht hat auf diese Weise zu egalisieren, dass man ähnliche Arten vom Xingu mit diesen gleich gesetzt hat.
Sagt aber auch, dass hier eine Unterscheidung geboten ist.
Die Verbreitungsgebiete von Ancistomus snethlageae und Scobinancistrus aureatus sind bekanntlich sehr groß, nicht nur Rio Tapajos und Rio Xingu. ( Denken wir zum Beispiel an Ancistomus cf. snethlageae "L 161", Ancistomus cf. snethlageae "L 358".
Weiterhin vertritt man in Brasilien auch die Ansicht, dass diese Verfügung der IBAMA illegal ist. (Weil die Erstellung und Inkraftsetzung nicht den rechtlichen Gegebenheiten entspricht.)
In Brasilien geht man nun rechtlich gegen dieses Export-Verbot vor. Es dauert aber.
Das "Monster vom Rio Tapajós" ist ja (hoffentlich dauerhaft) beerdigt.
Ergo:
Das Exportverbot o.g. Arten wirft viele Fragen auf und scheint auch rechtlich nicht dauerhaft haltbar zu sein.
Die Exporteure halten sich daran und gehen rechtlich dagegen vor.
In den nächsten Monaten werden diese Welsarten kaum legal nach Europa kommen.
Aber insbesondere für die weit verbreiteten Arten bzw. die Arten, die nicht vom Rio Xingu kommen, kann man hoffen.
Viele Grüße
Elko