Meines Wissens ist während der Garantiezeit dennoch der Händler in der Pflicht, der die Ware verkauft hat.
Hallo Thomas
das kann alles wohl sein, nur warum nicht den einfacheren Weg einschlagen, wenn man mir sagt ich soll das Porto zahlen mach ich das natürlich auch noch !
Ansonsten was soll man mal machen wenn der Händler pleite geht ! Oder einfach nicht mehr verfügbar ist bei einem Auktionshaus, geht ja heute sehr schnell !!
vg
jens