L46 - Hypancistrus Zebra - Zebraharnischwels

  • Die neuen CITES-Beschlüsse und was Halter jetzt beachten müssen

    ich möchte hier niemanden beunruhigen - es geht aber auch um die Halter von Hypancistrus Zebra ( auch bekannt unter/als L46 ) -

    ist jetzt in Anhang II aufgenommen und somit Meldepflichtig.!.

    Bitte lest selbst ..... Die neuen CITES-Beschlüsse und was Halter jetzt beachten müssen - VDA-online

    Gruß aus Munkfors

    Tom

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    DCG - Nr. 67 24 20
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    Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte, bleibt allein beim Autor .

  • Moin Tom ! OHA - Danke dir für deine wertvolle Info !! Schönen Nachmittag, Claus :-)/~

    Ein mongolisches Sprichwort: Berge können sich nicht miteinander unterhalten, aber MENSCHEN ! ;)[bestand]1869[/bestand]

  • Hallo Tom,

    Danke für die Information. Ich blicke da aber immer noch nicht ganz durch.

    Was heißt das eigentlich genau?

    Müssen die Tiere jetzt bei Kauf und Weitergabe angemeldet werden? Oder was für Auswirkungen sind noch zu erwarten?

    Liebe Grüße Swen

  • Hallo Tom,

    Danke für die Information. Ich blicke da aber immer noch nicht ganz durch.

    Was heißt das eigentlich genau?

    Müssen die Tiere jetzt bei Kauf und Weitergabe angemeldet werden? Oder was für Auswirkungen sind noch zu erwarten?

    Liebe Grüße Swen

    Swen -

    vorhandene Zebrawelse L46 Hypancistrus zebra müssen vor dem 23.2.2023 der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland gemeldet werden. Wenn das nicht erfolgt, liegt eine illegale Haltung vor..!!..

    Wer züchtet und die Tiere dann auch weiter verkauft, muss entsprechende Papiere mitliefern und dies auch der zuständigen Behörde anzeigen.!.

    Gruß aus Munkfors

    Tom

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  • Hab leider/zum Glück keine! Letzte Woche hat mir ein Züchter gesagt, dass die Meldepflicht nicht für Nachzuchten gilt. Dann würde natürlich alles keinen Sinn machen. Man wird sehen!

    Gruß Bakinator

  • Letzte Woche hat mir ein Züchter gesagt, dass die Meldepflicht nicht für Nachzuchten gilt. Dann würde natürlich alles keinen Sinn machen. Man wird sehen!

    Eine CITES Anhang II Leistung entspricht in der Regel die Aufnahme in die EU-Artenschutzverordnung Anhang B.

    Die Aufnahme in Anhang II verpflichtet jeden Halter und Züchter den Artenschutzbehörden seine Bestandsveränderungen mitzuteilen, ein Zuchtbuch zu führen und bei Abgabe von Nachzuchten dem neuen Besitzer einen Herkunftsnachweis auszuhändigen. Dieser wiederum ist verpflichtet, die neu erworbenen Tiere bei seiner, für ihn zuständigen Artenschutzbehörde anzumelden und diese auch über jede Bestandsveränderungen zu informieren.

    Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-ArtschV beinhalten spezielle Regelungen zur Beweisführungspflicht und der Beweislast. Im Unterschied zu Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren hat hier nicht die Behörde, sondern der Besitzer die Beweislast (Beweislastumkehr). Das bedeutet: Der Tierhalter selbst ist verpflichtet die legale Herkunft seiner Tiere nachzuweisen.

    Gruß aus Munkfors

    Tom

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  • Nachweisführung bei Vorerwerb

    Für die Art Hypancistrus zebra besteht nach Unterschutzstellung für Händler eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und für private Halter eine Meldepflicht nach § 7 BArtSchV. 

    Bitte kontaktieren Sie daher vor dem 23.02.2023 Ihre örtlich zuständige Artenschutzbehörde, um den Vorerwerb (Bestand vor dem 23.02.2023) feststellen zu lassen. Die lokalen Behörden sind für die Umsetzung und Kontrolle dieser Pflichten zuständig.

    Eine Übersicht, in welchem Bundesland, welche Behörde zuständig ist, finden Sie unter https://www.bfn.de/zustaendigkeiten-im-artenschutzvollzug.

    Nachzuchten können innerhalb der EU mit einem Zuchtnachweis (Muster in den Vollzugshinweisen zum Artenschutz, S. 197 https://www.bfn.de/regelungen#anchor-3400) weitergegeben werden.

    Für weitere Informationen schauen Sie auch auf unsere Homepage unter https://www.bfn.de/thema/cites, die bei Änderungen zeitnah aktualisiert wird.

    Gruß aus Munkfors

    Tom

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  • Letzte Woche hat mir ein Züchter gesagt, dass die Meldepflicht nicht für Nachzuchten gilt.

    Gruß Bakinator

    und genau das glaube ich nicht

    Gruß aus Munkfors

    Tom

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  • Hallo in die Runde ,

    auch für Nachzuchten gilt die Meldepflicht. Bei der Weitergabe von Nachzuchten muss dem Käufer zudem ein Nachweis ausgestellt werden, damit dieser bei Erwerb, die Tiere ordnungsgemäß bei seiner zuständigen Behörde Anmelden kann.

    BTW wenn man das nicht macht begeht man eine Ordnungswidrigkeit und die Tiere können beschlagnahmt werden.

    VG Martin

  • Das klingt ja gar nicht kompliziert! Da wird bestimmt manchem die Lust am Arterhalt vergehen. Sorry für den Sarkasmus. Aber das wird ja irgendwann noch mehr Arten betreffen.

    Ich bin bestimmt der letzte, der sich gegen einen besseren Artenschutz stellt. Ich zweifle aber, ob unser Weg der richtige ist.

    Gruß Swen

  • Hallo Swen ,

    eigentlich halte ich es sinnvoll bei einigen Tierarten eine Meldepflicht zu haben. Aber beim L46 ist diese eher kontraproduktiv und hat auch viel mit der Situation in seinem Heimatgebiet zu tun. Dadurch wird eine bedrohte Art noch unattraktiver hinsichtlich Nachzucht, da der Bürokratische Aufwand steigt.

    Hier der ganze Beitrag zur Meldepflicht mit Background zur Situation im Heimatgebiet des L46.

    Der Zebrawels (L46, Hypancistrus zebra) jetzt international geschützt - Aqualog.de
    Was Halter und Züchter beachten müssen Auf der letzten CITES-Konferenz in Panama (Ende November 2022) wurde nach einigem hin und […]
    www.aqualog.de

    VG Martin

  • Das klingt ja gar nicht kompliziert! Da wird bestimmt manchem die Lust am Arterhalt vergehen. Sorry für den Sarkasmus. Aber das wird ja irgendwann noch mehr Arten betreffen.

    Ich bin bestimmt der letzte, der sich gegen einen besseren Artenschutz stellt. Ich zweifle aber, ob unser Weg der richtige ist.

    Gruß Swen

    Moin zusammen,

    dies ist erst die Spitze des Eisberges! Seit einigen Jahren versuchen schon die verschiedensten "Tier-und Naturschützer" die Tierhaltung in Zweifel zu stellen. Nicht die Nutztierhaltung, wo es genügend Engagement und Kampf bedarf, sondern die private Haltung von Tieren aller Art zu erschweren bzw. unterbinden. Wenn man da die Meinungen der politischen "Experten" zu Import-oder Haltungsverboten zur Kenntnis nimmt, kann man nur mit dem Kopf schütteln! Da sitzen studierte und promovierte Biologen der Aquarienverbände ( z.B. VDA oder DCG) und des Fachhandels in Überzeugungsarbeit mit den Ideologen der Politik zusammen und reden gegen eine Wand der Unwissenheit gepaart mit gefährlichen Halbwissen. Stichwort z.B. Exportverbot von Zierfischen und Unkenntnis der örtlichen Vorteile. Bei bestimmten Tieren der Hobby-Tierhaltung bin ich auf keinen Fall ein Gegner der Regulierung und "Überwachung", aber dies fordere ich vorrangig z. B. bei der Haltung gefährlicher und gefährdeter Tiere. Und diese sind in unserem Hobby durch den Exportverbot (Rote Liste) sowieso höchst unwahrscheinlich. Also, Aquarianer aller Interessengebiete vereinigt euch und gebt unserem Hobby eine Lobby!

    Beste Grüße von Mathias

  • Hi,

    ich halte ja eigentlich ziemlich viel vom NABU. Aber hier stellt sich dann doch wieder einmal die Frage, welche Kompetenz die Leute hatten , die sich für eine Hochstufung von Hypancistrus zebra aussgesprochen haben? :/

    Sieht wohl so aus, als hätte man das abgenickt, ohne sich überhaupt damit auseinanderzusetzen.

    Quelle: Website des NABU

  • Hallo zusammen,

    Über den Sinn oder Unsinn der Hochstufung lässt sich sicher streiten, wenn man liest wofür Anhang II gedacht ist, passt er da aber durchaus rein.

    Wir können nur ehrlich gesagt froh sein, dass es nur Anhang II und nicht Anhang I wurde, wie von Brasilien beantragt. Das hätte nämlich ein komplettes Handelsverbot bedeutet. Das wäre ein absolutes Desaster gewesen. So ist es ein Haufen Papierkram und sehe ärgerlich, aber man darf sie zumindest noch haben.

    Das schizophrene daran ist, dass die Art mit vollem Wissen in Brasilien durch den Bau des Belo Monte Damms an den Rand des Aussterbens gebracht wird und ohne die Aquaristik vollkommen verloren wäre, und jetzt wirft Brasilien quasi den Aquarianern vor, dass wir das Problem wären undsie Art vor uns geschützt werden müsse.

    Ich habe dem NABU schon im November eine Mail wegen ihrer vollkommen dämlichen Nachricht auf der Website geschickt und die Tage eine Antwort bekommen, dass sie gar nicht wüssten, was ich meine, sie würden das ja nicht unterstützen.

    Viele Grüße

    Felix

  • Hi,

    ... naja, wenn man in einem Aquarium nur z.B. 5 Männchen schwimmen hat, dann ist das Papierkram.

    Wenn wenn man aber eine kleine "Kolonie" hat, wo immer Mal Tiere schlüpfen und sterben, ist die zeitnahe Meldepflicht für Bestandsänderungen meiner Meinung nach unrealistisch. Die Tiere treten ja nun nicht zum Zählappell an. Eine Bestandsermittlung ist in dem Sinne nur durch Ausräumen des Aquariums möglich - sprich Inventur. Was aber sicherlich dem Wohlbefinden der Tiere widerspricht. :/

    Dazu kommen dann noch die Fälle, wo die Tiere sich beim Ausräumen des Aquariums in ihren Höhlen verstecken. :/

    Da sitzt dann ja meist nicht immer nur ein Tier in der Höhle. Beim Rauspuhlen kann man nicht ausschließen, dass die Tiere verletzt werden. Was dann schon wieder ein Verstoß gegen die Tierschutz ist. :/

    Entfernt man nun alle Höhlen? Dann wäre die Haltung wohl auch nicht mehr artgerecht. :/

    Also irgendwie hinkt das alles.

    in dem Sinne kann man ja nur hoffen, dass die in die Anlage 5 des BArtSchV aufgenommen werden.

    Die Vermehrung von dort bereits genannten Vogelarten bekommt man sicherlich auch eher mit, als die korrete Anzahl erst geschlüpfter Hypancistrus zebra.

  • Ich habe dem NABU schon im November eine Mail wegen ihrer vollkommen dämlichen Nachricht auf der Website geschickt und die Tage eine Antwort bekommen, dass sie gar nicht wüssten, was ich meine, sie würden das ja nicht unterstützen.

    ... man möchte ja eigentlich wissen, was man auf seiner Website stehen hat und dass man dafür verantwortlich ist. =O

  • Moin zusammen,

    passend zu diesem Thema hat Frank Schäfer einen Beitrag geschrieben:

    Positivliste droht - und damit das Ende der Heimtierhaltung! - Aqualog.de
    Hierzu die Pressemitteilung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.: Äußerungen von Cem Özdemir: „Schlag ins Gesicht von Millionen von…
    www.aqualog.de

    Wenn ein Bundeslandwirtschaftsminister schon seine rein persönlichen Befindlichkeiten einbringen will, dann Gute Nacht! Wie in meinem vorherigen Thread bereits geschrieben, gibt auf dem Gebiet der Nutztierhaltung genügend zu kontrollieren sowie zu ändern! Davon versteht vielleicht ? Kinderbuchautor Habeck etwas mehr, aber der hat ja leider das Amt des Wirtschaftsminister inne.

    Beste Grüße und einen angenehmen Start in die neue Woche von Mathias

  • Hallo Zusammen,

    da kann ich Elko nur Recht geben. Ich habe auch nicht immer die Übersicht, wie viele Tiere in einem meiner Becken schwimmen.

    Bei den Alttieren finde ich das noch lösbar. Aber mit dem Nachwuchs?

    Das Geheimnis des Erfolges einer Nachzucht ist ja gerade oft, die Tiere in Ruhe zu lassen.

    Wie schon weiter oben geschrieben, sehe ich den Schutz der Arten als sehr wichtig an. Doch befürchte ich, dass die angestoßenen Regeln eher dazu führen, die bereits in menschlicher Obhut befindlichen Stämme zu gefährden. Dann werden Arten vielleicht ganz aus dem Hobby verschwinden, da diese nur noch von einem kleinen Kreis an Züchtern gehalten und vermehrt werden, die den Aufwand nicht scheuen.

    Und ob eine Art im Hobby bleibt oder nicht, hängt schon von der Durchdringungstiefe ab, sprich von der Menge der aquaristen, die sich mit der Art beschäftigen.

    Aus meiner bescheidenen Sicht, läuft das Ganze nicht in die richtige Richtung.

    Wenn das für die Tiere gelten würde, die man weiter gibt, würde meines Erachtens eher ein Schuh draus werden.

    Aber schauen wir mal.

    Liebe Grüße Swen

  • Hallo, zusammen ! Wenn ich das heute alles so lese.... Vor vielen Jahren hatte ich mal WF Gruppen von L 46 und L 134, für

    wirklich viel Geld angeschafft. Ich wollte damit züchten ! L 46 - 15 Tiere und L 134 - 10 Tiere ! War damals im Vertriebs-Aussendienst,

    es fehlte auch einfach die Zeit, alles wieder verkauft... Habe mich geärgert, aber lange her. L 46 stehen ja auch jede Menge bei ebay !

    Dann hoffen wir mal für diese Schönheiten das Beste. Guten Tag, Claus ;)

    Ein mongolisches Sprichwort: Berge können sich nicht miteinander unterhalten, aber MENSCHEN ! ;)[bestand]1869[/bestand]

  • Hallo zusammen,

    bitte versteht mich nicht falsch, ich habe nicht geschrieben, dass ich ein Fan davon bin, dass die Art hochgestuft wurde.

    Wir sind aber knapp an einem generellen Verbot vorbeigeschrappt. Und im Vergleich dazu...

    Wie sich das ganze dann wirklich auswirkt bzw. wie es zu machen sein wird, wird man sehen, die Halter anderer geschützter Arten melden auch nicht (zwingend) unverzüglich jeden Schlupf einer Schildkröte, eines Dendrobaten oder eine chinesischen Krokodilschwanz-Höckerechse, o.ä. sondern oftmals als "Jahresmeldung" o.ä.

    Viele Grüße

    Felix